Sie möchten Ihren Betrieb veräußern oder verpachten? Sie möchten wissen, was Ihr Unternehmen wert ist? Sie stehen als Pächter oder Verpächter in Verhandlung mit Ihrem Vertragspartner und möchten wissen, welche Pachthöhe angemessen ist? Sie haben einen wirtschaftlichen Schaden erlitten und müssen diesen nachweisen? Hier hilft ein Sachverständigengutachten! Sachverständigengutachten – in gerichtlichem oder privaten Auftrag – können folgende Aufgabenstellungen umfassen: Miet- und Pachtwertgutachten Ertragswertermittlungen zur Unternehmensbewertung Wirtschaftliche Schadensermittlungen bzw. Ermittlung von entgangenem Gewinn (z.B. bei Betriebsunterbrechungen) Gutachten zu wirtschaftlichen Fragestellungen im Hotel- und Gaststättengewerbe als Parteien-, Schieds- und Gerichtsgutachten Verkehrs- und Sachwertermittlungen von Immobilien werden in Kooperation mit Sachverständigen für Grundstücks- und Gebäudebewertung erstellt. Was zeichnet den Sachverständigen aus? Als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige habe ich mich dazu verpflichtet, meine Aufgaben unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen. Ich bin von der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen in Münster öffentlich bestellt und vereidigt als Sachverständige für Hotel- und Gaststättenbetriebe / Wirtschaftlichkeitsberechnungen. |