Honorare
Vorgespräch
Im Vorfeld einer Beratung biete ich Ihnen ein Informationsgespräch zur Erörterung der individuellen Beratungsinhalte, der Vorgehensweise sowie der Honorarhöhe und der für Sie optimalen Fördermöglichkeiten zur Bezuschussung der Beratung an.
Anschließend erhalten Sie ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes schriftliches Beratungsangebot.
Es entstehen Ihnen bis hierhin keine Kosten oder Verpflichtungen.
Beratungshonorare
Das Honorar wird für Beratungsleistungen nach Tagewerken und für Gutachten als Pauschalhonorar errechnet.
Beratertagewerk |
ab 800,00 € |
Stundensatz |
ab 80,00 € |
Kurzberatung |
ab 250,00 € |
Sämtliche Preise gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Beratungszuschüsse
Gründungsberatungen |
50% der Beratungskosten / maximal 400 € je Tagewerk |
Neugründungen |
maximal 4 Tagewerke / bis zu 1.600 € Zuschuss |
Übernahmen |
maximal 6 Tagewerke / bis zu 2.400 € Zuschuss |
(vor der Gründung) |
aus dem Beratungsprogramm Wirtschaft des Landes NRW |
Coaching für junge Unternehmen
(bis zum 5. Jahr nach Gründung) |
50% der Beratungskosten / maximal 400 € je Tagewerk bei einer Zuschusshöhe von bis zu 3.000 € über das Gründercoaching Deutschland der KfW-Unternehmeragentur |
Allgemeine Beratungen
(ab einem Jahr nach Gründung) |
50% der Beratungskosten
bei einer max. Zuschüsshöhe von 1.500 € über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle |
Potenzialberatungen
(ab dem 5. Jahr nach Gründung) |
50% der Beratungskosten /
maximal 500 € je Tagewerk bei max. 15 Tagewerke.
Arbeitsmarktpolitisches Förderprogramm
(ESF) |
Sonstige Beratungen
(Machbarkeitsstudie) |
50% der Beratungskosten /
maximal 2.500 € aus dem Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm
(RWP)
des Landes NRW
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